Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung und Durchführung von touristischen Einzelleistungen zwischen dem Kunden und der Firma Tourtainment Touristic (TTT).

2. Vertragsschluss
2.1 Die von TTT öffentlich angebotenen Reiseleistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens TTT oder des jeweiligen Anbieters dar. Die Erteilung des Vermittlungsauftrags, insbesondere mit der Abgabe/Übermittlung persönlicher Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars, ist verbindlich.
2.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt TTT den Eingang des Auftrags auf elektronischem Weg. Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn sie von uns bestätigt wurde.
2.3 Wird der Auftrag Telefonisch oder Schriftlich (Post, oder per Fax) erteilt, wird die Anmeldung verbindlich wenn sie von TTT schriftlich bestätigt wurde.
2.4 Souvenirverkauf nur bei Nachfrage.

3. Zahlungen
3.1 Die Bezahlung erfolgt direkt beim TTT Reise- bzw. Stadtführer vor der erbrachten Leistung. Stadtführungspreise gelten bis zu 30 Personen; für weitere Personen (bis max. 34 Personen) wird ein Aufpreis von 1,00 € pro Person verlangt, ab 34 Personen müssen mehrere Führungen gebucht werden.
3.2 TTT kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
3.3 Der Reise- bzw. Stadtführer wartet am ausgemachten Treffpunkt bis zu 20 Minuten, die von der Gesamtzeit abgezogen werden kann. Bei zu großen Verspätungen (ab 30 Min) und Nichterscheinen wird die Führung dennoch in Rechnung gestellt!
3.4 In Ausnahmefällen nach Absprache, oder durch spezielle Vertragliche Regelungen kann auch auf Rechnung gezahlt werden jedoch spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum. TTT ist berechtigt, im Fall von verspäteten Zahlungen ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von 9 EUR zu berechnen.

4. Umbuchung, Rücktritt
4.1 Umbuchungen, Stornierungen oder Änderungen eines Auftrags, bedürfen generell einer Frist von 2 Werktagen vor dem gebuchten Erfüllungstermin und müssen von TTT bestätigt werden. Später eingehende Stornierungen oder Änderungen haben keinen Einfluss auf die vereinbarte und entstandene Forderung.
4.2 Bei großen Verspätungen und Nichterscheinen (Reiseführer wartet 20 Min) wird die Führung in voller Hohe in Rechnung gestellt.
4.3 Reiseführer warten länger, wenn ihnen rechzeitig telefonisch triftige Gründe genannt werden (Stau, Unfall, etc.). Dies unterliegt der Entscheidung des jeweiligen Reise- bzw. Stadtführers und der verfügbaren Zeit (Andere Gruppen dürfen nicht darunter leiden).

5. Haftung seitens Tourtainment Touristic
5.1 Soweit TTT eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen oder Reise- bzw. Stadtführern.
5.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet TTT bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
5.3 TTT haftet lediglich für den gewöhnlichen, vorhersehbaren Schaden, soweit die Haftung nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten auf Seiten TTT, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht und eine etwaige Pflichtverletzung von TTT nicht vertragliche Hauptpflichten von TTT oder Ansprüche des Kunden aus Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit betrifft.
5.4 Die Gesamthaftung von TTT ist im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den Wert der gebuchten Tour (Reise) beschränkt, jedenfalls soweit eine etwaige Pflichtverletzung von TTT nicht vertragliche Hauptpflichten von TTT oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.

6. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber Tourtainment Touristic
6.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Tätigkeiten von TTT hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür ausdrücklich die Schriftform empfohlen.

7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TTT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.2 Gerichtsstand und Firmensitz ist in D- 93897 Miltenberg
7.3 Für Klagen von TTT gegen den Kunden ist der Firmensitz maßgebend. Dies gilt besonders für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.